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Samstag, 8. Mai 2010 |
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Zur neuen Kirchgemeindeordnung (Sie ersetzt die bestehende Kirchgemeindeordnung vom 1. Juni 1992)
Das vor wenigen Jahren revidierte Gemeindegesetz sowie das neue Kirchengesetz und die neue Kirchenordnung, beide in Kraft seit 1. Januar 2010, erfordern eine allgemeine Anpas-sung der Kirchgemeindeordnungen.
Der Synodalrat hat eine Muster-Kirchgemeindeordnung erstellt, die alle Neuerungen, nicht zuletzt auch juristische Details der Entwicklung der letzten Jahre enthält.
Die Kirchenpflege hat diese Musterverordnung nach Möglichkeit den Gegebenheiten von Herrliberg angepasst und legt die neue Kirchgemeindeverordnung der Kirchgemeindever-sammlung vom 20. Juni 2010 zur Abnahme vor.
Da es sich um ein Regelwerk von 59 Paragraphen handelt, die zu einem grossen Teil durch die oben genannten Gesetze und Ordnungen vorgegeben sind, möchten wir Ihnen die neue Kirchgemeindeordnung schon im Voraus zugänglich machen; Sie finden sie auf der Gemein-dekanzlei, unserem Sekretariat und unserer Homepage www.kath-herrliberg.ch. Um allfällige Fragen kompetent beantworten zu können, bitten wir Sie, diese bis spätestens am Mittwoch, 9. Juni 2010, schriftlich an unser Sekretariat, Rennweg 35, 8704 Herrliberg, zu richten.
Die Kirchenpflege
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